Bei Unfallflucht kommt es auf Bemerkbarkeit der Kollision an


Bereits leichte Berührungen beim Einparken oder Rangieren führen in der Regel zu Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort ohne seine Personalien feststellen zu lassen, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht (§ 142 StGB) eingeleitet. Problematisch wird es, wenn der Fahrer das Unfallgeschehen nicht bemerkt hat.

Weiterlesen...

Gutachten zur Unfallflucht kritisch hinterfragen


Steht der Vorwurf der Unfallflucht im Raum, gilt es häufig erst einmal zu klären, ob der derart Belastete auch tatsächlich der Verursacher des Fremd-Sachschadens ist. Dabei sollte nicht jedes Ergebnis eines Gutachtens kritiklos akzeptiert werden.

Weiterlesen...

Keine Unfallflucht auf Privatgrund


Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt macht sich der Unfallflucht strafbar. Geschieht der Vorgang jedoch auf einem Privatgrundstück - etwa dem Hof eines Mehrfamilienhauses - ist der Vorwurf der Unfallflucht nicht aufrecht zu halten.

Weiterlesen...

Fahrerflucht ist bei Schäden auf Parkplätzen schwierig einzugrenzen


Wer beim Beladen seines Fahrzeugs auf einem Parkplatz ein fremdes Fahrzeug beschädigt und sich danach umgehend vom Unfallort entfernt, macht sich nicht automatisch der Fahrerflucht schuldig. Das hat das Amtsgerichts Berlin-Tiergarten klargestellt (Az.: (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08), Beschluss vom 16.7.2008).

Weiterlesen...

Entfernen vom Unfallort nicht immer Fahrerflucht


Baut ein Fahrzeugführer einen Unfall und fährt weiter, weil er von dem Unfallgeschehen nichts mitbekommen hat, handelt es sich nicht unbedingt um Fahrerflucht. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschieden (Az.: III-2 Ss 142/07-69/07 III).

Weiterlesen...