Halter sollte beim Verleihen seines Autos nach dem Namen des Entleihers fragen
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- Erstellt am Mittwoch, 30. Mai 2012 13:00
Kann ein Fahrzeughalter im Anhörungsbogen der Bußgeldstelle zu einem Verkehrsverstoß nicht den Namen desjenigen angeben, dem er zur Tatzeitpunkt seinen Wagen geliehen hat, kann ihm wegen fehlender Mitwirkungspflichten das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wie das Verwaltungsgericht (VerwG) Braunschweig mit Beschluss vom 13.03.2012 befand (Az.: 6 B 40/12).
Kein Fahrtenbuch nach falsch informierendem Anhörungsbogen
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- Erstellt am Mittwoch, 30. Mai 2012 11:00
Wird der Halter im Anhörungsbogen der Bußgeldstelle falsch informiert, dass er nämlich keine Angaben zum möglichen Fahrer machen müsse, darf ihm aus einer Antwortverweigerung kein Nachteil erwachsen, wie sich einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 20.01.2012 entnehmen lässt (Az.: 7 B 81/12).
Auflage Fahrtenbuch für den gesamten Fuhrpark
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- Erstellt am Donnerstag, 01. April 2010 11:30
Eine Fahrtenbuchauflage kann auf alle Fahrzeuge eines Halters ausgedehnt werden, wenn die Behörden nach einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß den Fahrer nicht ermitteln können. Handelt es sich um ein kaufmännisches Unternehmen, kann die Auflage den gesamten Fuhrpark betreffen, wie einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Braunschweig zu entnehmen ist (Az,: 6 A 281/07).
Strenge Fahrtenbuchauflage für Halter bei gefährlichem Tempoverstoß
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- Erstellt am Dienstag, 27. März 2012 10:00
Ein mit drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei bewehrter Verkehrsverstoß rechtfertigt eine neunmonatige Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter des Wagens, wenn der die Ordnungswidrigkeit begehende tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, wie das Verwaltungsgericht (VerwG) Aachen mit Beschluss vom 25.11.2011 entschied (Az.: 2 L 296/11).
Fahrtenbuchauflagen könnten zunehmen
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- Erstellt am Donnerstag, 25. März 2010 10:50
Die deutsche Zurückhaltung bei der Halterhaftung für Verkehrsverstöße steht unter Druck. Das Ventil könnten häufigere Fahrtenbuchauflagen sein. So sieht es jedenfalls der Goslarer Verkehrsgerichtstag angesichts der im Herbst zu erwartenden EU-weiten Vollstreckung von Bußgeldern. Dabei hat es die Fahrtenbuchauflage jetzt schon in sich.
