Bei Jagd auf Fußgänger ist die Fahrerlaubnis weg


Kraftfahrzeugführer offenbaren charakterliche Mängel, wenn sie Jagd auf Fußgänger machen. Ein solches Verhalten rechtfertigt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin daher regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis (Az.: VG 11 A 1198.03).

Der Kläger war bereits mehrfach verkehrsrechtlich auffällig geworden und wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit seinem Fahrzeug auf andere Personen zugefahren war. Erneut auffällig wurde er, als zwei Fußgänger an einer Ampel bei für sie grünem Ampellicht die Straße überquerten. Der Kläger, der dort abbiegen wollte, versuchte zunächst, die Fußgänger mit seinem Kraftfahrzeug „aus dem Weg zu scheuchen“. Danach stellt er seinen Pkw ab und folgte den beiden Fußgängern in ein Geschäft. Dort versetzte er dem einen Fußgänger einen Faustschlag auf den Hinterkopf, dem anderen brach er durch Schläge die Nase. Während er auf die Fußgänger einschlug, schrie er: „Ihr hattet rot, Ihr hattet rot!“.

Das VG bestätigte jetzt die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, die dem Kläger aufgegeben hatte an einem straßenverkehrsrechtlichen Aufbauseminar teilzunehmen. Der Richter wies zugleich darauf hin, dass dem Kläger zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen sei, da er zum Führen von Kraftfahrzeugen absolut ungeeignet sei. Der Kläger stelle ein abschreckendes „Musterbeispiel“ eines Kraftfahrzeugführers dar, der rücksichtslos und aggressiv mit anderen Verkehrsteilnehmern umgehe und offenbar beim Führen eines Kraftfahrzeuges „animalische (Jagd-) Instinkte, ungezügelte Egoismen und Aggressionen“ auslebe. Dichte und Hektik des heutigen Straßenverkehrs stellten erhebliche Anforderungen an den einzelnen Kraftfahrzeugführer. Von diesen Anforderungen sei der Kläger so weit entfernt, dass erst nach einer langfristigen Therapie eine Prüfung sinnvoll sein werde, ob er in Zukunft einmal wieder als charakterlich geeignet angesehen werden könne.