Warnung vor dem Blitzer – Was ist erlaubt, was nicht?

Durch die Straßenverkehrsordnung verboten ist die Benutzung und das betriebsbereite Mitführen von Radarwarngeräten und vergleichbaren Einrichtungen zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (§ 23 Abs.1b StVO). Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird als vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet und mit vier Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister registriert.

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