Punktekatalog2009 - Bereich A

Punktekatalog A


Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln kostet Geld und oft auch Punkte. Mit welchen Beträgen und Punkteeintragungen zu rechnen ist, kann den folgenden Tabellen entnommen werden.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg/Dresden (Bußgeldkatolog, Stand: 01.02.2009)

Alphabetischer Schnellzugriff:

A B F G K L Ö P R S U Ü V W Z


Abkürzungen:

  • A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung)
  • BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
  • Fahrverbot
  • ***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).

Abbiegen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
40 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen Anderen gefährdet 2 P A 70 nein
41 Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 2 P A 70 nein
43 Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen Anderen gefährdet 1 P A 70 nein
44 Beim Abbiegen in ein Grundstück einen Anderen gefährdet 2 P A 80 nein
44 Beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen Anderen gefährdet (soweit nicht BKat-Nr. 83.1 bis 83.3) 2 P A 80 nein

Abgasuntersuchung

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
218.2 Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als 8 Monate überschritten 1 P B 40 nein

Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
192 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war 1 P B 50 nein
193 ... als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen 1 P B 75 nein

Abstand

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
12.5 Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,
Abstand weniger als
       
12.5.1 5/10 des halben Tachowertes 1 P A 75 nein
12.5.2 4/10 des halben Tachowertes 2 P A 100 nein
12.5.3 3/10 des halben Tachowertes 3 P A 160 bei mehr als 100 km/h
ja
12.5.4 2/10 des halben Tachowertes 4 P A 240 bei mehr als 100 km/h
ja
12.5.5 1/10 des halben Tachowertes 4 P A 320 bei mehr als 100 km/h
ja
12.6 Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h,
Abstand weniger als
       
12.6.1 5/10 des halben Tachowertes 2 P A 100 nein
12.6.2 4/10 des halben Tachowertes 3 P A 180 nein
12.6.3 3/10 des halben Tachowertes 4 P A 240 ja
12.6.4 2/10 des halben Tachowertes 4 P A 320 ja
12.6.5 1/10 des halben Tachowertes 4 P A 400 ja
15 Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten 3 P B 80 nein

Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
198 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als        
198.1.2 5 Prozent 1 P B 80 nein
198.1.3 10 Prozent 1 P B 110 nein
198.1.4 15 Prozent 1 P B 140 nein
198.1.5 20 Prozent 3 P B 190 nein
198.1.6 25 Prozent 3 P B 285 nein
198.1.7 30 Prozent 3 P B 380 nein
  Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als        
199.1.2 5 Prozent 1 P B 140 nein
199.1.3 10 Prozent 3 P B 235 nein
199.1.4 15 Prozent 3 P B 285 nein
199.1.5 20 Prozent 3 P B 380 nein
199.1.6 25 Prozent 3 P B 425 nein
  Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als        
198.2.4 20 Prozent 3 P B 95 nein
198.2.5 25 Prozent 3 P B 140 nein
199.2.6 30 Prozent 3 P B 235 nein

Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug

(Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
254 Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überladung verstoßen 1 P B 50 nein

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (§ 24c StVG)

(Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
243 In der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter Wirkung eines solchen Getränks angetreten 2 P A 250 nein

Andere verkehrsrechtliche Anordnungen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
164 Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt 1 P B 40 nein
165 Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlagen nicht bedient 1 P B 75 nein

Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
233 Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen 1 P B 50 nein

Ausländische Kraftfahrzeuge

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
185b An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt 1 P B 40 nein

Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
166 Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nach § 46 Abs. 3 Satz 1 StVO nicht befolgt 1 P B 40 nein

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 

BKat-Nr. Delikt Punkte FaP-Kategorie Regelsatz
EURO
Fahrverbot
79 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit Ladung mehr als 4,20 m betrug 1 P B 70 nein
81 An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren und dadurch einen Anderen gefährdet 3 P A 75 nein
82 Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 3 P A 75 nein
83 Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren (soweit nicht Straftat)        
83.1 ... in einer Ein- oder Ausfahrt 4 P A 75 nein
83.2 ... auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 4 P A 130 nein
83.3 ... auf der durchgehenden Fahrbahn 4 P A 200 ja
85 Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt 2 P B 70 nein
88 Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 2 P A 75 nein