Keine Bewährung nach tödlicher Trunkenheitsfahrt


Wer als Kraftwagenfahrer in stark alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht, kann nicht mit einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor (Az.: 1 Ss 236/06).

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Keine Bewährungs-Chance nach tödlichem Unfall mit Sportwagen


Nach einem tödlichen Verkehrsunfall bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten eines Kfz-Führers kann die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, dass hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen verworfen (Az.: 1 Ss 127/08).

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Fahrer muss nicht mit jedem Hindernis rechnen


Das Gebot des „Fahrens auf Sicht“ erfordert von einem Autofahrer, nur so schnell zu fahren, dass er jederzeit vor einem plötzlich auftauchendes Hindernis anhalten kann. Dabei muss ein Autofahrer jedoch nicht mit flach auf der Fahrbahn liegenden Personen rechnen, so das Amtsgericht Emmendingen (Az: 5 Cs 500 Js 33 724/06-AK33/07).

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Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr


Zum Glück ist das Risiko eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge in Deutschland so niedrig wie seit 50 Jahren nicht. Dennoch trifft dieses Thema immer noch zu viele Menschen. Wer als Autofahrer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht wird wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Bei illegalen Autorennen droht Gefängnis


Kommt in Folge eines illegalen Autorennens ein Mensch zu Tode, kann der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, neben vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auch wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden. Zudem kann davon abgesehen werden, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hervor (Urteil vom 20.11.2008, 4 StR 328/08).

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